Georg-Rudolf-Lind-Förderpreis für Lusitanistik
§ 1 Grundsätzliches
Durch die gezielte Prämiierung einer herausragenden Qualifikationsarbeit mittels Vergabe des Georg-Rudolf-Lind-Förderpreises für Lusitanistik bezweckt der Deutsche Lusitanistenverband e.V. (DLV) die Förderung des lusitanistischen Nachwuchses. Mit dem Preis, der im Namen eines der bedeutendsten Lusitanisten des 20. Jahrhunderts ausgelobt wird, will der DLV junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fördern, deren Forschungen im Bereich der Lusitanistik besonders auszeichnenswert sind. Die Preisverleihung findet im zweijährlichen Turnus im Rahmen des Lusitanistentags statt.
§ 2 Begutachtungsvoraussetzungen
1. Zur Begutachtung können, unter Einhaltung nachfolgender Kriterien, alle lusitanistischen Dissertationen eingereicht werden, wenn sie mindestens mit der Note sehr gut bis gut (1,5) benotet worden sind und wenn ein schriftliches Gutachten eines dem DLV-Vorstand nicht angehörigen Hochschullehrers vorliegt. Weiterhin können Masterarbeiten eingereicht werden, wenn sie mindestens mit der Note sehr gut bis gut (1,5) benotet worden sind und wenn ein schriftliches Gutachten eines dem DLV-Vorstand nicht angehörigen Hochschullehrers vorliegt, das die Arbeit zur Begutachtung und Veröffentlichung empfiehlt.
2. Zwischen dem Abschluss der mit der Arbeit verbundenen Qualifizierung und der Einreichung der Arbeit zur Prämiierung darf kein größerer Zeitraum als 2 Jahre liegen.
3. Die Arbeit muss zu einem lusitanistischen Thema verfasst worden sein.
4. Formale Voraussetzung ist, dass die Arbeit an einer Hochschule des deutschsprachigen Raums eingereicht und auf Deutsch, Portugiesisch, Galicisch, Spanisch oder Englisch verfasst worden ist.
5. Die Frist zur Einreichung der Arbeiten ist der aktuellen Ausschreibung zu entnehmen. Zur Einreichung wird eine digitale Version erbeten. Der Vorstand behält sich vor, ggf. zusätzlich Printversionen zu erbitten.
§ 3 Begutachtung
1. Die von den Anwärtern auf den Georg-Rudolf-Lind-Förderpreis für Lusitanistik eingereichten Arbeiten werden von dem in der entsprechenden Amtsperiode amtierenden Vorstand des Deutschen Lusitanistenverbandes begutachtet.
2. Die Entscheidung über die zu prämiierenden Arbeiten wird nach erfolgter Aussprache unter den Vorstandsmitgliedern mit einfacher Mehrheit gefällt. Der Vorstand erstellt einvernehmlich eine Rangliste mit den Namen der Kandidaten.
3. Im Zeichen einer objektiven Beurteilung verpflichtet sich der Vorstand, Dritten gegenüber Stillschweigen bezüglich der eingereichten Arbeiten bzw. ihrer Autorinnen und Autoren zu bewahren. \\
4. Der Kandidat/die Kandidatin mit der am besten bewerteten Arbeit erhält den Förderpreis, es sei denn, es bestünde ein Ausschlussgrund nach § 4. Bei Ausschluss der erstplazierten Arbeit fällt der Preis dem Nächsten der Rangliste zu.
5. Wer im Promotions- oder Prüfungsverfahren als Gutachterin oder Gutachter tätig gewesen ist, darf in der Eigenschaft als Vorstandsmitglied des DLV an der Abstimmung nicht teilnehmen, solange die Arbeit der Kandidatin bzw. des Kandidaten zur Abstimmung steht.
§ 4 Ausschluss von der Förderung
Sollte der durch die Qualifikationsarbeit erlangte akademische Grad nachträglich aberkannt werden oder wurden zur Erlangung des Förderpreises unlautere Mittel eingesetzt, so sind Geldpreis und Urkunde unverzüglich an den DLV zurückzugeben. In diesem Fall geht der Preis an den nächsten Listenplatz der Rangliste.
§ 5 Förderbetrag
Der Georg-Rudolf-Lind-Förderpreis für Lusitanistik wird alle 2 Jahre im Rahmen des Deutschen Lusitanistentags verliehen und ist von Seiten des Verbands mit 1000 Euro dotiert. Weiterhin kann der Preis durch private und institutionelle Spenden auf einen höheren Gesamtbetrag aufgestockt werden.